Sondereigentumsverwaltung (für Investoren / Kapitalanleger)
Das Leistungsspektrum bietet insbesonders externen Eigentümern die Möglichkeit, neben der allgemeinen WEG-Verwaltung in den Genuss eines zusätzlichen Full-Service zu kommen, der keine Wünsche offen lässt. Die Management-Kosten im Rahmen der SE-Verwaltung sind steuerlich absetzbar. Kontaktieren Sie gerne Ihren Steuerberater, er wird dies bestätigen. Selbstverständlich können Sie jederzeit den Service ändern oder ergänzen. Wir nennen es Real Estate Service ON DEMAND- Service Packs.
Das Angebot:
- Abrechnungen und Zahlungsverkehr - Durchführung des gesamten Zahlungsverkehrs der das Sondereigentum betreffenden Steuern, Gebühren und Abgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung und mittels modernster EDV. Sachliche und rechnerische Rechnungsprüfung. Kostenabrechnung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung. Erstellung einer transparenten und unmittelbar für die Steuererklärung verwendbaren Jahresabrechnung.
- Schriftverkehr - Abwicklung und Übernahme des gesamten Schriftverkehrs mit den Mietern und sonstigen Dritten. Vertretung des Eigentümers gegenüber den Mietern und sonstigen fremden Dritten.
- Mietverträge - Abschluss von individuellen und rechtlich geprüften Mietverträgen in Vertretung des Eigentümers. Eigenständige Durchführung der Neuvermietung. Wohnungsübergabe und Wohnungsübernahme einschließlich der dazugehörigen Dokumentation.
- Mieterhöhungen - Durchführung, Planung und Überwachung von Mieterhöhungen aufgrund den gesetzlichen und mietvertraglichen Bestimmungen und Möglichkeiten.
- Modernisierung/Sanierung/Substanzerhalt - Veranlassung, Überwachung und Prüfung von notwendigen Instandhaltungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten. Regelmäßige Begehungen und Kontrolle des Objekts. Sanierungsempfehlung für notwendige Substanz erhaltende oder steigernde Maßnahmen. Professionelle Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen.
- Mietinkasso - Zeitnahes Mietinkasso des Mietzins sowie der Nebenkosten. Durchführung des Mahnwesens nach den gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten sowie bei Bedarf Einleitung erforderlicher gerichtlicher Maßnahmen nach Ablauf der aufgegebenen Zahlungsfristen.